Liebe Patientinnen, liebe Patienten –

wie Sie wissen hat die Landesregierung am 27.04.2020 eine generelle Maskenpflicht im ÖPNV, Einzelhandel und Arztpraxen eingeführt.

Wir möchten Sie hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass Sie bitte beim Betreten der Arztpraxis bereits einen Mund-Nase-Schutz tragen.

Hiermit soll die Ansteckungsgefahr  in Bereichen des öffentlichen Lebens, wo ein Abstand von 1,5 Meter nur schwer oder gar nicht eingehalten werden kann, weiter reduziert werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer zur Verfügung.

Unsere neue Frühlings-Masken-Kollektion ist ebenfalls schon fertiggestellt 🙂

Viele Grüße – Bleiben Sie gesund! Wir freuen uns auf Sie.

 

Ihre Familienpraxis Perreau