Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten die geänderte Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Da diese Änderungen auch unsere Praxis betreffen, bitten wir um Einhaltung dieser Vorgaben.

„In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in ARZTPRAXEN gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.“

Sollten Sie keine entsprechende Maske bei Ihrem Besuch zur Hand haben, erhalten Sie selbstverständlich einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (OP-Maske, KEINE FFP2-Maske) bei uns KOSTENFREI!

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Familienpraxis

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