Liebe Patientinnen und Patienten –

Mit der Änderung der Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium haben u.a. Reiserückkehrer das Recht auf einen COVID-19 Abstrich.

Hierfür zuständig sind in erster Linie die Gesundheitsämter, Teststationen, Bahnhöfe, Flughäfen und wir als Arztpraxis.

Auf Grund der kurzfristigen Verordnung laufen in unserer Praxis die Vorbereitungen auf Hochtouren, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Aus diesem Grund und um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und die Kapazitäten unserer Praxis nicht zu überfordern, möchten wir sie hiermit eindringlich auf Folgendes hinweisen:

  • Nutzen Sie wenn möglich UNMITTELBAR nach Rückkehr aus Ihrem Urlaub die bereitgestellten Teststationen an Flughäfen und Bahnhöfen. Auch wenn dies mit einer gewissen Wartezeit verbunden ist.
  • Es werden ausschließlich Patientinnen und Patienten unserer Praxis getestet. Patienten aus Hausarztpraxen, deren VERTRETUNG wir übernommen haben, können sich ebenfalls bei uns einen Termin vergeben lassen. Patientinnen und Patienten aus anderen Versorgungsgebieten bzw. Hausarztpraxen werden gebeten sich bei ihrer Praxis oder deren Vertreter zu melden. Es erfolgen keine Ausnahmen!
  • Weiterhin werden feste Zeiten/Termine für den Abstrich vergeben, auch werden die Testungen nur an bestimmten Tagen durchgeführt. Bei unangekündigtem Besuch in unserer Praxis erfolgt KEINE Testung.
  • Jeder der getestet werden möchte, muss zusätzlich einen Reisenachweis vorlegen. Ein NACHREICHEN ist nicht gestattet. In diesem Fall erfolgt KEINE Testung.
  • Die Termine erhalten Sie telefonisch in unserer Praxis. Anweisungen zum Testablauf werden Ihnen hier ebenfalls mitgeteilt.

 

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