Die meisten Patientinnen und Patienten unserer Praxis sind bereits bei ihrer Krankenkasse Teilnehmer des Selektiv-Vertragsarztsystems und damit der Hausarztzentrierten Versorgung (kurz HZV). Dieses hat Vorteile für Patienten und Hausarzt. Ihr Hausarzt fungiert hierbei als Lotse im Gesundheitssystem und ist Ihr erster Ansprechpartner.

Mit dem neuen Versorgungsgesetz (TSVG) haben sich 2019 die Rahmenbedingungen für Arztpraxen verändert, wie beispielsweise:

  • Die HZV-Verträge werden weiter gefördert, die Krankenkassen sollen ihren Patientinnen und Patienten einen geldwerten Bonus zukommen lassen (die genaue Umsetzung ist noch unklar).
  • Die Gesundheitsuntersuchungen (Check-up) im HZV-System werden unsere Leistungen voll vergütet. Anders als im Nicht-HZV-System die durch eine Budgetierung belegt ist.
  • Im HZV-System werden unsere Leistungen voll vergütet und unterliegen nicht wie im Nicht-HZV-System einer Budgetierung (am Quartalsende kann es sein, dass uns unsere Leistungen nicht mehr vollständig bezahlt werden).

Damit wir unseren sehr hohen Praxisstandard auch für unsere gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten halten können, möchten wir komplett auf das Selektiv-Vertragsarztsystem (HZV) der Krankenkassen umstellen. Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen. Sprechen Sie uns gern für weitere Informationen an!