Folgende Auffrischimpfungen werden in der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen:
- Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie: alle zehn Jahre
- Keuchhusten (Pertussis): einmal im Erwachsenenalter von 18 bis 60 Jahren
- Masern: einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren sind, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt auch:
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) in FSME-Risikogebieten („Zeckenimpfung“)
- HPV Impfung für Mädchen und Jungen von 12 – 18 Jahren
- Hepatitis B bis 18 Jahre, Hepatitis A für chronisch Kranke
- Pneumokokken, Meningokokken C
- Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) für Personen ab 50 Jahren mit einer Grunderkrankung.
- Grippeimpfung: bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem
Öffentlich empfohlene Schutzimpfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Impfberatung und Standard-Impfungen
Impfungen sind eine wichtige und einfache Vorsorgemaßnahme, die Erkrankungen und aufwendige Behandlungen verhindern kann. Impfungen schützen Sie, Ihre Familie und die Gesellschaft. Die Standardimpfungen werden daher von allen Krankenkassen übernommen. Eventuelle Risiken und Nebenwirkungen sind sehr selten! Für genauere Fragen nutzen Sie gern unsere Impfberatung. Wir überprüfen dabei Ihren aktuellen Impfschutz anhand Ihres Impfbuches.
Informationen zu den wichtigsten Standardimpfungen:
Diphtherie
Die erste Impfung sollte im Säuglingsalter erfolgen, weitere Impfungen sind im Kindesalter nötig. Im Erwachsenenalter sind Auffrischungen im Abstand von 10 Jahren notwendig.
Keuchhusten
Die Impfung sollte im Säuglingsalter erfolgen. Auffrischimpfungen sollten nach dem vollendeten 5. bis 6. Lebensjahr und nach vollendetem 9. bis 17. Lebensjahr durchgeführt werden.
Masern
Die Erstimpfung sollte zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat des Kindes erfolgen. Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden und nicht oder nur einmal als Kind geimpft wurden, wird eine einmalige Auffrischimpfung empfohlen.
Mumps
Die Erstimpfung sollte zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat des Kindes erfolgen.
Polio (Kinderlähmung)
Die Impfung sollte nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat erfolgen. Für Jugendliche wird eine Auffrischimpfung empfohlen. Jeder Erwachsene sollte einen vollständigen Impfschutz haben.
Röteln
Die Erstimpfung sollte zu Beginn des zweiten Lebensjahres des Kindes erfolgen. Frauen im gebärfähigen Alter sollten ihren Impfstatus überprüfen lassen.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Die Impfung sollte im Säuglingsalter erfolgen und im Kindesalter aufgefrischt werden. Weitere Auffrischungen sollten im Erwachsenenalter im Abstand von 10 Jahren erfolgen.
Varizellen (Windpocken)
Kinder sollten ab 11 Monaten geimpft werden, Jugendliche, die noch keine Windpocken hatten und nicht geimpft sind, sollten die Impfung nachholen. Dies gilt auch für Erwachsene, die zu einer Risikogruppe zählen (z. B. erhöhtes Ansteckungsrisiko, Frauen mit Kinderwunsch, geschwächtes Immunsystem).
Sonstige Impfungen
Haemophilus Influenzae Typ B
Die Erstimpfung sollte nach vollendetem 2. Lebensmonat des Kindes erfolgen. Nachholimpfungen sollten baldmöglichst und vor dem fünften Geburtstag erfolgen.
Hepatitis A
Die Impfung ist bereits ab dem 1. Lebensjahr möglich. Personen, die in Regionen mit höherer Erkrankungshäufigkeit reisen, sollten sich impfen lassen. Ebenso Personen, die beruflich vermehrt gefährdet sind sowie homosexuell aktive Männer.
Hepatitis B
Die Impfung sollte nach dem vollendeten zweiten Lebensmonat erfolgen. Neugeborene infizierter Mütter sollten gleich nach der Geburt geimpft werden. Personen bestimmter Risikogruppen und HB-gefährdetes medizinisches Personal sollten sich ebenfalls impfen lassen.
HPV Impfung
Alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren sollten sich impfen lassen. Auch Frauen und Männer außerhalb der Altersgruppe können von einer Impfung profitieren.
Grippe (Influenza)
Risikogruppen, die sich impfen lassen sollten, sind: schwangere Frauen, ältere Menschen (ab 60 Jahren) und Patienten mit chronischen Erkrankungen. Die Impfung wird Personen empfohlen, welche die Vorgenannten betreuen (z. B. medizinisches Personal) und Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
Meningokokken
Die Impfung wird für Kinder und Jugendliche empfohlen. Impfen lassen sollten sich Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten und Schüler oder Studenten vor längerem Aufenthalt in Ländern mit empfohlener allgemeiner Impfung.
Pneumokokken
Die Impfung sollte ab dem vollendeten 2. Lebensmonat erfolgen. Im Erwachsenenalter wird eine Impfung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr empfohlen und Wiederimpfung im Abstand von 6 Jahren.
Tollwut
Die Impfung ist wichtig für Tierärzte, Jäger, Forstpersonal, Personal in Laboratorien mit Tollwutrisiko sowie für Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung. Auch in den ersten Stunden nach einer Bissverletzung kann eine nachträgliche Tollwutimpfung noch wirken.
Gelbfieberimpfstelle
Unsere Praxis ist eine von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassene Gelbfieberimpfstelle. Nur Institutionen mit besonderer Qualifikation werden zugelassen, um höchstmögliche Sicherheit für die betroffenen Personen zu garantieren.
Gelbfieber (auch schwarzes Erbrechen genannt) ist eine virale Infektionskrankheit. Sie wird von Stechmücken in tropischen und subtropischen Regionen Afrikas und Südamerikas übertragen. Die Krankheit verläuft in 15 Prozent der Fälle tödlich.
Gelbfieberimpfungen sind für die Einreise in einigen Ländern vorgeschrieben. Die Impfung sollte aber generell bei der Einreise in Länder durchgeführt werden, in denen ein Gelbfieber-Infektionsrisiko besteht. Wir beraten Sie gern dazu. Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor der Abreise durchgeführt werden, denn dann tritt erst die Immunität ein. Eine einmalige Gelbfieberimpfung ermöglicht einen lebenslangen Schutz.
Kleinkindern darf der Impfstoff erst ab neun Monaten verabreicht werden. Bei verschiedenen akuten und chronischen Erkrankungen sollte nicht geimpft werden. In der Schwangerschaft sollte die Impfung nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
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