Gelbfieberimpfstelle
Gelbfieber (auch schwarzes Erbrechen genannt) ist eine virale Infektionskrankheit. Sie wird von Stechmücken in tropischen und subtropischen Regionen Afrikas und Südamerikas übertragen. Die Krankheit verläuft in 15 Prozent der Fälle tödlich.
Die Impfung ist wegen des schweren Verlaufes der Infektion in Ländern des südlichen Afrikas (südlich der Sahara und nördlich des Sambesi-Flusses) und in den meisten südamerikanischen Staaten nicht nur medizinisch empfehlenswert, sondern auch staatlich vorgeschrieben. Der Nachweis der Gelbfieber-Impfung ist daher eine zunehmende Erfordernis im internationalen Reiseverkehr.
Wir beraten Sie gern hierzu!
Unsere Praxis ist eine staatlich zugelassene Gelbfieberimpfstelle des Landes NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) nach den Leitlinien der WHO. Nur Institutionen mit besonderer Qualifikation werden zugelassen, um höchstmögliche Sicherheit für die betroffenen Personen zu garantieren.
Sie können bei uns also die Gelbfieberimpfung oder ggf. auch ein Impfbefreiungszeugnis (WHO Exemption Certificate) erhalten.
Die Impfung sollte mindestens 10 Tage vor der Abreise erfolgen denn der eigentliche Impfschutz bzw. die Immunität stellt sich erst nach dieser Zeit ein. Ebenso erlangt Ihr Impfzertifikat im Impfpass erst nach diesem Zeitraum Gültigkeit.
Im gegenteiligen Fall können –und werden- die Grenzbehörden zahlreicher Länder die Einreise verweigern . Eine einmalige Gelbfieberimpfung ermöglicht einen lebenslangen Schutz.
Kleinkindern darf der Impfstoff erst ab neun Monaten verabreicht werden. Bei verschiedenen akuten und chronischen Erkrankungen sollte nicht geimpft werden. In der Schwangerschaft sollte die Impfung nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Was genau ist Gelbfieber?
Gelbfieber ist eine virale Tropenkrankheit. Diese lebensbedrohliche Erkrankung wird durch den Stich der sogenannten Gelbfiebermücke (Aedes aegyptii) übertragen. Die Ausrottung des Virus ist nicht einfach, da dieser RNA- Virus aus der Familie der Flaviviren Affen als Zwischenwirt benutzt, und über die Gelbfiebermücke (als sog. Vektor) immer wieder Menschen befällt. Jährlich erkranken derzeit weltweit etwa 200.000 Menschen, von denen etwa 30.000 sterben.
Vorkommen
Der Krankheitsverlauf
Schutz vor Erkrankung ist einfach!
Die Impfung besteht aus einer einzigen Injektion und wird unter die Haut am Oberarm verabreicht. In der Woche nach der Impfung kann es bei ca. 20% der Geimpften zu grippeähnlichen Symptomen kommen.
Die Verträglichkeit des Impfstoffes ist sehr gut, sofern gewisse Regularien beachtet werden: der Impfstoff ist für Säuglinge unter 6 Monaten nicht zugelassen, idealerweise sollte aber erst ab dem 9.Lebensmonat geimpft werden. Jenseits des 60. Lebensjahres ist bei Erstimpfung die Indikation zur Impfung nicht unmöglich, aber genau zu überprüfen. Für Patienten mit einer Hühnereiweißallergie und für immungeschwächte Patienten ist die Gelfieberschutzimpfung nicht angezeigt.
Zu anderen Lebendimpfstoffen (z.B. Mumps-Masern-Röteln, Typhus-Schluckimpfung) muss ein Abstand von 4 Wochen eingehalten werden. Für die Dauer von 4 Wochen nach der Gelbfieberimpfung darf kein Blut gespendet werden.
Pflicht zur Gelbfieberimpfung
Eine Wiederimpfung kann zudem – abhängig von den offiziellen Impfempfehlungen einzelner Länder – notwendig sein, um in diese Länder einreisen zu können. Unabhängig von den staatlichen Vorgaben steht aber vor allem – je nach Reisegebiet – der Selbstschutz des Reisenden im Vordergrund.”
Kosten der Gelbfieberimpfung
Die Rechnung ist bar zu begleichen. Eine aufgeschlüsselte Rechnung wird auf der Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erstellt. Die Gelbfieberimpfung ist eine Reisemedizinische Impfung, die nicht regelhaft durch die gesetzliche Krankenkasse ersetzt wird. Viele Krankenversicherer leisten jedoch auf Antrag, bei Einreichen einer Rechnung auf GOÄ Grundlage, diesen sinnvollen Reisegesundheitsschutz.
Downloads
Eine “Formulierungshilfe zur Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse” kann hier heruntergeladen werden: