Akademische Lehrpraxis
Hiermit möchten wir unseren Beitrag dazu leisten, das Interesse der Studierenden für die Arbeit als Hausarzt zu wecken. Vielleicht entscheidet sich der eine oder andere Student/Studentin später selbst Hausarzt zu werden. So können wir die Zukunft des Hausarztberufes stärken und medizinischen Versorgungslücken entgegenwirken.
Als Akademische Lehrpraxis geben wir Medizinstudenten aus unterschiedlichen Semestern die Möglichkeit, im Rahmen von Praktika Einblicke in die Arbeit eines Hausarztes zu erlangen. Diese Zeit in der Praxis ist für die Studierenden notwendig, um zur 2. Ärztlichen Prüfung zugelassen zu werden. Die Studenten werden in den Praxisalltag integriert und sollen an der Beratung, Untersuchung und Behandlung der Patienten teilhaben.
Sie werden als Patient deshalb gelegentlich Studenten in unserer Praxis sehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Lehrtätigkeit durch Ihre Offenheit im Kontakt mit diesen jungen Kolleginnen und Kollegen unterstützen würden. Die Anwesenheit setzt natürlich das Einverständnis unserer Patienten voraus. Sollten Sie nicht einverstanden sein, nehmen wir darauf unbedingt Rücksicht. Die Studenten unterliegen selbstverständlich ebenfalls der ärztlichen Schweigepflicht.
Neben dem ständigen Nachweis der vorgeschriebenen Qualifikation, der erforderlichen Praxisstruktur und dem entsprechenden Arbeitsspektrum beteiligen wir uns an der vereinbarten Qualitätssicherung der Lehre. Wir nehmen zudem regelmäßig an Fortbildungen des Lehrbereichs Allgemeinmedizin der Universität Düsseldorf teil, um auf dem neuesten medizinischen Stand zu bleiben.
Wir freuen uns auf die Mitarbeit der Studenten und Ihr Verständnis.
Anerkannte allgemeinmedizinische Lehrpraxis für das Praktische Jahr
Im Rahmen unseres allgemeinmedizinischen Lehrauftrages bilden wir auch immer wieder Studenten der höheren Studiensemester aus im sogenannten Praktischen Jahr:
Das Praktische Jahr Allgemeinmedizin
Das Praktische Jahr (oder auch PJ) ist der letzte Teil des Medizinstudiums vor dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Im PJ müssen zwölf Monate praktische Tätigkeit in einer Universitätsklinik oder einer von der Universität anerkannten Klinik abgeleistet werden. Um für das PJ zugelassen zu werden, müssen der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (“Ärztliche Zwischenprüfung”), alle Leistungsnachweise im klinischen Studienabschnitt sowie der 2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden worden sein. Ziel des PJ ist es, die Studenten auf den Arztberuf vorzubereiten, den ärztlichen Berufsalltag kennenzulernen, praktische Erfahrung zu sammeln und das Erlernte anzuwenden.
Politik und Berufsverbände haben seit einiger Zeit erkannt, dass ohne Gegenregulation auch das Land Nordrhein-Westfalen, vor allem im ländlichen Bereich, auf eine hausärztliche Unterversorgung zusteuert. Will man angehende Ärzte nachhaltig für den Hausarzt-Beruf begeistern, kommt dem Praktischen Jahr eine entscheidende Bedeutung zu, denn nicht selten fällt in diesem Ausbildungsabschnitt die Entscheidung für die dem Studium folgende Weiterbildung zum Facharzt.
Genauso wie die Famulatur kann auch das praktische Jahr zum Teil in der ambulanten Versorgung absolviert werden. Jeweils ein Tertial(Drittel) des PJ muss im Fachbereich Chirurgie und Innere Medizin abgeleistet werden. Das dritte Tertial kann in der Allgemeinmedizin in anerkannten allgemeinmedizinischen Lehrpraxen oder in einem anderen Wahlfach durchgeführt werden.
In diesem Falle bereichern die angehenden jungen Ärzte unseren Praxisalltag also über einen Zeitraum von 4 Monaten , was in Bezug auf die hausärztliche Ausbildung nachhaltig effektiv ist und natürlich auch immer der Praxis zugute kommt.
„Akademische Lehrpraxis der Universität Düsseldorf“
Klicken Sie auf die Urkunde, um sie zu vergrößern.